| Veranstaltung: | LDK Thüringen 2017 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedenes |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 20.11.2017, 11:14 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
V 01neu: Forward to the future – Grüne Leitideen für eine digitale Zukunft
Antragstext
1 Präambel
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sehen die Digitalisierung als eine große Chance für
Thüringen und seine Bürger*innen. Die Digitalisierung bringt fundamentale
Veränderungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereich
mit sich und betrifft damit uns alle. Wir wollen die Zukunft Thüringens und der
Menschen im Land smart gestalten! Dafür brauchen wir eine durchdachte Strategie,
um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen und mögliche Risiken zu
minimieren.
Dabei geht es uns nicht um von oben verordnete Strategien. Wir folgen dem
Grundsatz: Die Digitalisierung darf nicht um ihrer selbst Willen geschehen,
sondern muss den Menschen im Land nützen. Dabei sind uns offene Standards und
Formate, Sicherheit und Wahlfreiheit der Bürger*innen besonders wichtig.
1.1 Habitus des Digitalen
Wir wollen in Thüringen die Weiterentwicklung einer digitalen Gesellschaft
forcieren. Dazu bedarf es eines "echten" Habitus für Digitales, der dies fördert
und ein Umdenken in vielen Bereichen wie z.B. dem Schulwesen, in Behörden und
Verwaltungen, in den Kommunen sowie Wirtschaftsunternehmen und Ministerien
erfordert. Wir wünschen uns von den bestehenden, handelnden Strukturen zukünftig
mehr Engagement und Mut, statt Bedenken und Ablehnung.
1.2 Strategie
Gerade weil die Digitale Revolution alle Lebensbereiche beeinflusst, müssen die
neuen technischen Chancen und Risiken in allen Politikbereichen mitbedacht
werden. Dafür braucht es ein planvolles Vorgehen und eine gemeinsame Vorstellung
eines Zieles. Die Formulierung einer übergreifenden Strategie ist dabei nur der
Anstoß, für jeden einzelnen Bereich Leitfäden und Maßnahmen zu entwickeln. In
einer Kultur der Evaluation und des herrschaftsfreien öffentlichen Diskurses
wollen wir GRÜNE diese Überlegungen auch bei uns anstellen und weiterentwickeln.
2 GRÜNE Leitlinien
Die Vernetzungen durch die Digitalisierung münden zweifelsohne in einer
digitalen Gesellschaft. Diese zu gestalten ist unsere Aufgabe. Einzelne Berufs-
und Bevölkerungsgruppen haben dazu bereits konkrete Bedürfnisse formuliert.
Beispielhaft ist hier die Polizei zu nennen, die sich dem Problemfeld der
Cyberkriminalität adäquat stellen will. Auch in anderen Lebensbereichen erleben
wir gegenwärtig rasante technologische Entwicklungen und erwarten durch diese
auch in Zukunft neue Herausforderungen. Um in dieser Zukunft handlungsfähig zu
bleiben, richten wir den Blick auf Grundsätze bzw. Querschnittsthemen, die
handlungsleitend für alle Wirkungsbereiche sein sollen.
Dazu bedarf es Leitlinien, die den Anforderungen der einzelnen Handlungsfelder
und deren Akteur*innen entsprechen. Die Formulierung der Leitlinien soll in den
jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften, die als Think Tanks der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Thüringen fungieren, erfolgen. Als Ergebnis dieses
basisdemokratischen Beteiligungsprozesses streben wir einen umfassenden
Leitantrag an, der in einer zukünftigen Landesdelegiertenkonferenz diskutiert
und verabschiedet werden soll.
2.1 Nachhaltigkeit und Digitale Resilienz
Wir GRÜNE setzen uns auch im Bereich neuer Digitaltechnologien für eine
nachhaltige Ressourcen-Nutzung ein. das Prinzip Reparieren statt Wegwerfen
wollen wir stark machen. Das gilt für private Nutzer*innen genauso wie für
Verwaltungen und Behörden. Entsprechend verfehlt ist es beispielsweise, wenn ein
vernetztes Gerät schon nach ein bis zwei Jahren zu Plastikmüll wird und durch
ein neues Gerät ersetzt werden muss, nur weil der Hersteller keine
Softwareupdates mehr anbietet. Deshalb machen wir uns für eine Stärkung der
Digitalen Resilienz stark.
Unter digitaler Resilienz verstehen wir die Kontrolle über die eigene Soft- und
Hardware zu haben und zu behalten. Dazu sind Open-Source-Lösungen eine gute
Methode, die weitere, vielfältige Vorteile bietet: So erhöht Digitale Resilienz
die Sicherheit, senkt Kosten, erleichtert den Wissenstransfer und dient durch
eine stetige Weiterentwicklung durch die Nutzer*innen dem Gemeinwohl.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Nutzer*innen die Firm- und Software auf
eigenen Geräten frei wählen können und damit ihr Grundrecht auf Vertraulichkeit
und Integrität informationstechnischer Systeme wahren.
2.1.1 Open Source
Besonders die Förderung von Open-Source-Lösungen kann sowohl die IT-Sicherheit
stärken als auch Thüringen einen enormen Standortvorteil verschaffen. Die
meisten genutzten Lösungen und Datenbanken basieren auf offenen Quellcodes. Eine
kontinuierliche Fortentwicklung wird von Unternehmensseite allerdings nur
bedingt betrieben. Sicherheitsskandale wie bei der SSL-Verschlüsselung zeigen
aber, dass es ein gesamtgesellschaftliches Interesse gibt, diese Lösungen
kontinuierlich weiter zu entwickeln. Hier kann Thüringen eine Lücke schließen
und sich damit zu einem attraktiven IT-Standort mit überregionaler Ausstrahlung
weiterentwickeln. Wir wollen weg von Systemen, die nicht frei und quelloffen
sind. Deshalb setzen wir uns für einen verstärkten Einsatz von freier und
quelloffener Software an (Hoch-)Schulen, in öffentlichen Institutionen und in
der Verwaltung ein.
Nur Open-Source-Lösungen erlauben der informierten Öffentlichkeit eine
Begutachtung der Qualität der Software ("Auditierungen") und der
zugrundeliegenden, in Algorithmen gegossenen Regeln.
Wir sind davon überzeugt, dass von öffentlichen Stellen beauftragte Software
grundsätzlich unter einer quelloffenen Softwarelizenz veröffentlicht werden
muss. Darüber hinaus wollen wir, dass bei öffentlichen IT-Beschaffungen
quelloffene Software mit offenen Lizenzen bevorzugt wird. Um hier auch
entsprechendes Potential zu heben, wollen wir die öffentliche Förderung für die
Entwicklung von freier und offener Standardsoftware ausbauen.
2.1.2 Medienkompetenz
Die Vermittlung von Medienkompetenz bringt eine Erweiterung der
Handlungsspielräume in jedem Einzelnen hervor. Wir GRÜNE verstehen
Medienkompetenz als ein Bündel von Einzelfähigkeiten, welches sich aus
Technikkompetenz (das Wissen um die technischen Abläufe, Möglichkeiten und
Grenzen), Bedienkompetenz (die Fähigkeit Hard- und Software konkret zu
bedienen), Anwendungskompetenz (Wissen, digitale Medien sinnvoll und
sachorientiert einzusetzen) und Reflexionskompetenz (Fähigkeit, digitale Medien
im wechselseitigen User-Handeln kritisch einzuschätzen und zu abstrahieren)
zusammensetzt.
Um eigenverantwortlich im digitalen Raum handeln zu können, müssen diese
Kompetenzen verstärkt in den Fokus gerückt werden, sowohl bei Schüler*innen als
auch bei Lehrkräften sowie in der Erwachsenenbildung. Sie müssen ständiger Teil
von Weiterbildungen sein und auch in die Verwaltung Einzug halten.
In einer Welt zunehmender Vernetzung und neuen Möglichkeiten der Kommunikation
ist es wichtig, die Qualität eingehender Informationen einschätzen zu können.
Dabei ist Medienkompetenz der Schlüssel zur Immunisierung gegen Lügen,
Populismus und Propaganda.
Besonders unsere Schulen müssen dafür anders aufgestellt werden. Zum einen
brauchen die Schulen mehr digitale Ressourcen wie eine einheitliche
Schulverwaltungssoftware, dienstliche E-Mail-Adressen für Lehrende, eigene
Serverplätze, digitale Lehr- und Lernräume sowie die Möglichkeit zum digitalen
Experimentieren. Dabei brauchen Schulen zum einen unkomplizierte und
professionelle Unterstützungen im Systemadministrationsbereich. Zum anderen sind
auch Pädagog*innen notwendig, die diese Ressourcen konstruktiv und didaktisch
nutzen und Medienkompetenz vermitteln können. Daher setzen wir uns für eine
Verankerung von Medienkompetenzvermittlung bei der Lehrer*innenbildung ein.
Um die Technikkompetenz zu stärken, sollten Schüler*innen möglichst früh das
Programmieren lernen.
2.1.3 Datenschutz und Datenhoheit
Es ist von besonderem Interesse, dass bei der Umsetzung der Digitalisierung
verschiedene Kriterien kontinuierlich mitgedacht werden. Dazu gehören auch der
Datenschutz und die -sicherheit. Diese werden vielfach als größtes Hindernis bei
der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben verstanden - wir GRÜNE verstehen
Datenschutz und –sicherheit hingegen als Chance. Das Recht auf digitale
Selbstbestimmung, ein innovativer Daten- und Verbraucher*innenschutz, eine
effektive IT-Sicherheit und die Gleichbehandlung informierter Nutzer*innen
stehen für uns im Mittelpunkt unserer Bemühungen für eine lebenswerte digitale
Zukunft. Hierzu gehören auch die Transparenz von Angeboten, übergroßer
Marktmacht mit Regulierung zu begegnen, einen innovativen Datenschutz von
vornherein mitzudenken und IT-Sicherheit ganzheitlich anzugehen, beispielsweise,
indem wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen zum Standard machen.
Nutzer*innen müssen einen Anspruch auf kostenfreie Auskunft (Download),
Korrektur und ggf. Löschung ihrer Daten bei Unternehmen und IT-Service-Anbietern
erhalten.
Um die Hoheit über die eigenen Daten zu behalten, dürfen nicht alle IT-Dienste
in eine "Cloud" ausgelagert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sich der
Anbieter der Cloud-Lösung faktisch nicht an deutsches Recht gebunden sieht. Wir
wollen thüringische Unternehmen dabei unterstützen, eigene und lokale
Softwarelösungen zu finden, welche vergleichbare Benutzer*innenfreundlichkeit zu
weltweit führenden Lösungen bieten.
Wir GRÜNE haben uns auf europäischer Ebene für eine moderne
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stark gemacht, deren Implementierungen in den
nächsten Monaten auch auf Landeseben anstehen. Wir setzen uns dafür ein, dass
die DSGVO in der Thüringer Gesetzgebung nachhaltig verankert wird.
Staatliche Stellen sollten in regelmäßigen Abständen evaluieren, welche Daten
sie von den Bürger*innen erheben und ob diese für ihre Arbeit notwendig sind.
Das Prinzip der Datensparsamkeit soll stets Beachtung finden.
2.1.4 Privatsphäre
Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei; und eine Gesellschaft unter
ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr. Wir GRÜNE bekennen uns deshalb
zur Privatsphäre als einen wichtigen Teil der Menschenwürde: Jeder Mensch
braucht einen kreativen Raum, in dem er unbeobachtet leben kann.
Dennoch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Die Regeln und Gesetze, die
sich unsere Gesellschaft gegeben hat, gelten auch für digitale Kommunikation und
Handlungen im digitalen Raum. Das reine Setzen auf Verbote und Regulierung
greift unserer Ansicht nach zu kurz. In der Vermittlung und Aneignung von
Medienkompetenz sehen wir auch hier die Möglichkeit, individuelle Handlungsräume
zu erweitern und User*innen zu emanzipieren.
2.2 Teilhabe
Viele Bürger*innen scheinen sich in Entscheidungsprozessen nicht wieder zu
finden bzw. haben das Gefühl, sich zu wenig beteiligen zu können. Unabhängig von
der Bewertung dieser Wahrnehmung wollen wir die Chancen der Digitalisierung
nutzen, um die Zentrum-Peripherie-Bindung der Bürger*innen zu stärken,
Bürger*innen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen sowie am
gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und Entscheidungsprozesse
transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
2.2.1 Recht auf Konnektivität
Der Zugang zum Internet ist ein elementarer Grundbaustein der Teilhabe im
digitalen Raum. Dieser muss in Up- und Download gewährleistet werden. Dafür ist
der Breitbandausbau die Grundvoraussetzung und muss deshalb wesentlich stärker
betrieben werden. Es muss selbstverständlich werden, dass bei Ein- und Umzügen
die Internet-Konnektivität ähnlich schnell hergestellt werden kann wie
Anschlüsse für Strom und Wasser.
Die Freifunkbewegung und andere Mesh-Netzwerke unterstützen wir GRÜNE auch
weiterhin und setzen uns bspw. dafür ein, dass Freifunkvereine als gemeinnützig
anerkannt werden und ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Institutionen
und Behörden ermöglicht wird.
Dabei ist uns nicht nur die Qualität der Breitbandverbindung wichtig, sondern
auch die Behandlung der Datenpakete durch die Netzanbieter*innnen. Daher
bekennen wir uns klar zur Netzneutralität und bewerten Zero-Rating-Modelle
mindestens als schwierig. Wir verstehen die Versorgung mit schnellem Internet
als Daseinsvorsorge. Deshalb wollen wir den flächendenckenden Ausbau mittels
Glasfaser vorantreiben. Ohne eine deutlich engagiertere Unterstützung des Bundes
ist dies aber in hüringen nicht möglich.
Auch im Bereich des zukünftigen 5G- Mobilfunknetzes wollen wir den Ausbau aktiv
unterstützen.
2.2.2 Transparenz/ E-Gov und OpenData
Transparenz fördert gesamtgesellschaftliche Teilhabe und Beteiligung.
Bürger*innen, die einen erleichterten Zugang zu Informationen erhalten, können
sich mehr und intensiver an öffentlichen Prozessen beteiligen.
Informationsnachteile und langwierige Kommunikationsabläufe zwischen
Bürger*innen und der Verwaltung können so behoben werden. Für uns GRÜNE ist
Bürger*innenbeteiligung ein zentraler Baustein unserer Politik. Ein
Transparenzgesetz ist deshalb die Voraussetzung für eine Digitale Gesellschaft.
E-Government wird global bereits in vielen Orten als ein probates Mittel
staatlichen Handelns praktiziert. Es ist, besonders in Flächenstaaten, ein
wirksames Mittel der Peripherie-Bindung, schafft Transparenz und Teilhabe für
Bürger*innen und führt zu einem Vertrauensaufbau in Regierungen und
Institutionen. Besonders auf der Bürger*innenseite können hier bürokratische
Hürden abgebaut werden und somit bürgerliche Selbstwirksamkeitserfahrung und
Selbstbestimmung gestärkt werden.
Vorgänge in staatlichen Stellen sollen von außen nachvollziehbar sein und auch
zu diesem Zweck dokumentiert werden. Dies stärkt das Vertrauen in die Demokratie
und ihre Institutionen. Relevante Informationen und Dokumente müssen dabei frei
zugänglich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt und in einem durchsuchbaren,
quelloffenen und barrierefreien Dateiformat veröffentlicht werden.
In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, behördliche Prozesse von Anfang an
digital und frei von Papier zu designen. In vielen Fällen können
handschriftliche Unterschriften durch qualifizierte digitale Signaturen ersetzt
werden. Gleiche Ansprüche stellen wir an steuerfinanzierte Gutachten und
wissenschaftliche Veröffentlichungen von Forscher*innen. Dabei setzen wir uns
bspw. für die Prüfung einer datenkonformen Nutzung von bereits zu einer Person
vorliegende Daten ein (once-only Prinzip).
Wir GRÜNE wollen uns für OpenData (Offene Daten) einsetzen. Die proaktive
Bereitstellung von Daten durch Behörden bildet dabei den Kern. Durch
Steuergelder erhobene Daten sollen den Bürger*innen nach Möglichkeit zugänglich
gemacht werden. Ein Abweichen von dieser Maßgabe sollte unserer Ansicht nach
unbedingt begründet werden.
2.3 Innovationsräume
Der Umgang mit Digitalisierung ist durch eine stetige Suche nach Lösungen und
Konzepten geprägt. Dafür braucht es Raum, um eine echte Fehlerkultur erleben zu
können, Raum des Sich-Ausprobierens und auch Raum zum Austausch. Hackerspaces
(Treffpunkte für Soft- und Hardwareinteressierte), Co-Working-Orte
(Gemeinschaftsarbeitsplätze) und Makerspaces (Gemeinschaftswerkstätte) finden
wir auch in Thüringen. Wir brauchen diese Innovationräume zur
Strategieentwicklung und als Modellprojekte. Wir GRÜNE wollen sie daher stärker
unterstützen und in einen intensiveren Austausch mit ihnen treten.
2.3.1 Digitale Leuchttürme
Auch in Thüringen wird bereits jetzt eine Kultur des digitalen Aufbruchs in
einigen Leuchttürmen im digitalen Bereich gelebt. Hier können Erfahrungen und
Umsetzungskonzepte ermittelt und reflektiert werden. Beispielhaft sind hier die
Vereine zur Förderung digitaler Kompetenz, einzelne Städte und Gemeinden die E-
Government betreiben, Schulen mit besonderen Medienkompetenzmodellen,
außerschulischen Lern- und Weiterbildungsinitiativen und
Netzaktivist*innentreffen erwähnt. Dazu stellen sich einige Unternehmen, die
intelligente soft- und Hardwarelösungen entwickelt haben. Bisher finden diese
Projekte allerdings nur wenig Beachtung. Daher wollen wir uns für eine stärkere
Einbeziehung dieser Expertise starkmachen und den Dialog mit den Akteur*innen
suchen und stetig erneuern.
2.3.2 Förderung Start-Ups
Start-Ups sind die Innovationsmotoren der Digitalbranche. Sie funktionieren
nicht nach den bisherigen üblichen Schemata sondern können auf trial-and-error
(Versuch und Irrtum) ausgelegt sein. So wird nicht jedes Start-Up am Ende
marktfertig bzw. kann sich am Markt durchsetzen. Dennoch schlagen sich die
Erfahrungen aus jedem einzelnen Projekt in der Gesellschaft nieder. Mit
langfristigen Businessplänen wird man dieser Idee in keiner Weise gerecht.
Wir GRÜNE wollen Start-Ups durch passende Förderprogramme, gezielte
Informationsangebote, Beratungsnetzwerke zum Erfahrungsaustausch und anfängliche
Steuererleichterungen unterstützen.
3. GRÜNE Forderungen
3.1 Maßnahmen für Thüringen:
- Wir setzen uns für eine Digitalisierung der Polizei sowohl hinsichtlich
ihrer Ausstattung als auch ihrer Verfahrensabläufen ein. Dabei müssen
Kriterien der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes eine
essentielle Rolle spielen
- Wir fordern eine einheitliche Schulverwaltungssoftware.
- Wir wollen Schule im und für den virtuellen Raum stark machen. Dazu zählen
Dienst-E-Mail-Adressen für Lehrende, eigene Serverplätze für Schulen,
digitale Lehr- und Lernräume, digitale Klassenbücher und Klassenordner,
VPN-Zugänge für Schüler*innen und Lehrende und Raum zum digitalen
Experimentieren.
- Wir setzen uns dafür ein, dass die kommunalen Medienzentren in Thüringen
zu digitalen Schnittstellen für Schulen weiterentwickelt werden, welche
unter anderem die IT-Administration, Bereitstellung von Serverräumen und
die Verwaltung der Webspaces für Schulen betreuen.
- Wir wollen Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz einer demokratischen
Gesellschaft nachhaltig verankern und fordern eine Stärkung der
Medienkompetenz, für Alle! (Lehrkräfte, Schüler*innen, Erwachsenenbildung,
Weiterbildungen, Verwaltung).
- Wir setzen uns dafür ein, dass die Entwicklung von Konzepten für die
Medienkompetenzvermittlung konkret in Thüringen wissenschaftlich verankert
wird.
- Wir setzen uns dafür ein, dass die Vermittlung von Technikkompetenz an den
Schulen stärker ausgebaut wird. Darüber, ob das Fach Informatik
verpflichtend unterrichtet werden sollte, wollen wir mit allen an Schule
Beteiligten in den Dialog treten. Programmieren soll in Schulen möglichst
früh unterrichtet werden, wobei moderne Programmiersprachen spielerisch
und mit Spaß erlernt werden sollen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass Informatik als berufsbegleitendes Drittfach
angeboten wird.
- Wir setzen uns für eine stärkere Beachtung und Einbeziehung der Expertise
Thüringer digitaler Leuchttürme ein.
- Die neuen elektronischen Möglichkeiten der Bürger*innenbeteiligung sollen
genutzt und ausgebaut werden. Dies stärkt die Demokratie und Vertrauen in
sie.
- Wir wollen transparente Behörden nach Hamburger Vorbild schaffen, wobei
behördliche Dokumente standardgemäß öffentlich zugänglich sein sollen (in
einem durchsuchbaren, quelloffenen und barrierfreien Dateiformat).
Außnahmen ergeben sich bspw. durch den Datenschutz personenbezogener
Daten.
- Wir setzen uns für moderne Födermöglichkeiten, von Start-Ups ein, die
ihren Besonderheiten Rechnung tragen. Wir wollen verstärkt für die
Möglichkeit zur Selbstständigkeit werben und jungen Unternehmen, die
Digitalisierungsprozesse fördern und begleiten, sowie Thüringer KMU
gezielt Informationen und Beratung zur Seite stellen.
- Die technisch längst durchführbare, durchgehende Ende-zu-Ende
Verschlüsselung soll für die Kommunikation zwischen Bürger*innen und
Behörden (auch untereinander) zum Standard werden.
- Qualifizierte elektronische Signaturen können handschriftliche
Unterschrift ersetzen. Dies spart Papier und schon die Umwelt.
3.2 Maßnahmen auf Bundesebene:
- Hersteller*innen vernetzter Geräte sollen mindestens drei Jahre nach
Verkauf Softwareupdates bereitstellen, sofern die Hersteller*innen
mindestens 1000 Geräte des Modells verkauft haben.
- Jede*r hat die freie Wahl, welche Firm- und Software auf eigenen Geräten
(z.B. Smartphones, Router, Internet-of-Things Geräten) laufen soll.
Hersteller*innen sollen dies technisch ermöglichen und nicht verhindern.
- Nutzer*innen von IT-Diensten sollen einen kostenfreien Anspruch auf
Auskunft (auch Download), Korrektur und ggf. Löschung eigener Daten
erhalten. Dies erleichtert die Mitnahme der Daten zu anderen Plattformen
und stärkt so die Position der Verbraucher*innen.
- Nutzer*innen sollen leicht erkennen können, wie ein Unternehmen bzw. IT-
Dienst userbezogene Daten verarbeitet, speichert und weitergibt. Hierzu
sollen Qualitätssiegel oder übersichtliche, ikonographische Darstellungen
eingesetzt werden.
- Überwachung soll generell ab- und nicht ausgebaut werden. Darum fordern
wir von der nächsten Bundesregierung, den Staatstrojaner und die
Vorratsdatenspeicherung zurückzunehmen. Wir brauchen eine Demokratisierung
und keinen autoritären Überwachungsstaat.
- Netzneutralität soll durchgesetzt werden, d.h. Datenpakete sollen nicht
wegen ihrer Herkunft von den Internetanbieter*innen diskriminiert werden.
Es kann nicht sein, dass ein Internetprovider den Zugang zu einem Service
eines kleinen Anbieters drosselt oder finanziell anders behandelt als
einen vergleichbaren Service eines Großunternehmens.
- Wir wollen endlich den Breitbandausbau nachholen. Ziel muss dabei eine
flächendeckende Grundversorgung von 100 MBit/s sein.
- Die Sharing Economy (z.B. Car Sharing) bietet vielfältige Chancen auf
effizientere Ressourcennutzung und dadurch einen insgesamt geringeren
Resssourcenverbrauch. Im Gemeinschaftskonsum sehen wir eine
umweltverträgliche Form des Wirtschaftens und wollen entsprechende
Angebote und Praktiken fördern.
- Wir setzen uns dafür ein, dass bei Digitaldiensten die Standardeinstellung
einen hohen Standard an Datenschutz und Privatsphäre gewährleistet
("privacy by default").
- Wir wollen Geschäftsmodelle fördern, die auf anonymisierten Daten beruhen.
- Wir GRÜNE haben in der letzten Legislatur des Bundestages bereits mehrere
Anträge zur Modernisierung des Urheberrechts eingebracht. Auf deren
Grundlage wollen wir uns weiterhin dafür einsetzen, das Urheberrecht
endlich fit für das digitale Zeitalter zu machen. Im Allgemeinen sollen
Schutzfristen auf ein halbes Jahrhundert verkürzt werden.